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Verhalten der Sklavin

Das Verhalten in Gesellschaft, Regel 36 bis 40

Regel 36 Auch in Gesellschaft verhalte ich mich so, daß mein Herr jederzeit erkennen kann, daß ich seine Sklavin bin.
Regel 37 Das übereinanderschlagen der Beine ist mir untersagt. Stets haben die Beine leicht geöffnet zu sein, ohne deshalb unschicklich zu wirken.
Regel 38 Das überkreuzen der Arme vor der Brust ist mir untersagt, ebenso untersagt ist das Verdecken von Brust und Schambereich mit den Händen. Im Stehen halte ich meine Hände, wann immer möglich, am Rücken gefaßt.
Regel 39 Das Berühren des Körpers (vor allem der Haare, Gesicht und Beine) mit den Händen ist untersagt. Sollte es unbeding nötig sein (zum Beispiel zum Nase putzen,…), ersuche ich meinen Herrn unauffällig um Erlaubnis.
Regel 40 Selbständig versuche ich an einem neuen Ort eine Stelle ausfindig zu machen, wo ich mich in Gesellschaft unauffälig meinen Herrn nackt zeigen kann. Sollte ich eine solche Stelle gefunden haben, teile ich sie meinem Herrn mit.

 

 

histoire_d'o02-14 (5)

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